Auf einen Blick

Fachkundige Person Hochvolt

In der Land- und Baumaschinentechnik gibt es, im Vergleich zu Automotive, eine besonders hohe Produktvielfalt an unterschiedlichen Arbeitsgeräten, die zunehmend elektrisch angetrieben werden. Damit Servicewerkstätten diesen Herausforderungen gerecht werden, brauchen sie speziell qualifizierte Fachkräfte: Die Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik.

Unser Schulungskonzept der Stufe 3 wurde gemäß der DGUV-Information 209-093 entwickelt. Es basiert auf einem bundesweit standardisierten Fortbildungsansatz, der in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Land- und Baumaschinenhersteller, des Handels und Handwerks, dem Verband der Deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) sowie den zuständigen Berufsgenossenschaften abgestimmt wurde.

Die Schulung wird ausschließlich in vom LandBauTechnik-Bundesverband e.V. anerkannten Schulungsstätten durchgeführt. Diese auditierten Partner garantieren den hohen Qualitätsstandard der Lehrgänge durch spezialisierte Ausstattung im Bereich Hochvolt- und Land- und Baumaschinentechnik und qualifizierte und erfahrene Trainer/innen, die speziell für die Anforderungen der Branche geschultwurden.

Das erworbene Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Um die Qualifikation aufrechtzuerhalten und den neuesten Standards zu entsprechen, müssen regelmäßig Auffrischungskurse besucht werden. Diese Auffrischungsschulungen können bei der jeweiligen auditierten Schulungsstätte gebucht werden und sichern die dauerhafte Gültigkeit des Zertifikats.

Werde jetzt Fachkundige Person Hochvolt (FHV) und übernimm Verantwortung für die Technik von morgen!

Auch in der LandBauTechnik (LBT) werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in ihren Werkstätten oder auf dem Markt mit derartigen Systemen in Verbindung kommen, sind auch in der LandBauTechnik-Branche zukünftig gesetzlich verpflichtet und verantwortlich für das sichere Arbeiten und die Unfallverhütung an Hochvolt (HV)-Fahrzeugen.

Zu den Unternehmerpflichten gehören dabei zukünftig unter anderem die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, das Festlegen des Aufgaben- und Kompetenzbereichs und vieles mehr. Die Leitung, Aufsicht und die Ausübung der Aufgaben, kann an fachkundige Personen durch schriftliche Beauftragung übertragen werden. Deshalb brauchen die Servicewerkstätten entsprechend der Richtlinie der DGUV (DGUV Information 209-093) qualifizierte Fachkundige Personen für Hochvolt.

Da sich die Technik, die Arbeitsgebiete und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen in der LandBauTechnik von anderen Branchen unterscheidet, werden vom LandBauTechnik-Bundesverband in einer bundesweit standardisierten Fortbildung auf die Belange der Land- und Baumaschinenbranche spezifisch weitergebildet. Die Qualifizierung trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderzeugen bei. Um Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an den HV-Systemen als autorisierter Servicepartner von Herstellern durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten zusätzlich eine Aufbauschulung der Maschinenhersteller absolvieren. Die jeweiligen Herstellervorgaben für Arbeiten an HV-Komponenten sind bindend.

Warum diese Weiterbildung?

  • Praxisnah und spezialisiert: Einzigartiges Konzept für die Anforderungen der Land- und Baumaschinenbranche.
  • Standardisiert: Einheitlicher, branchenweit abgestimmter Lehrgangsstandard.
  • Zukunftssicher: Vorbereitung auf die wachsenden Anforderungen elektrifizierter Arbeitsmaschinen.
  • Flexibel: Regelmäßige Auffrischungskurse gewährleisten eine langfristige Einsatzbereitschaft.

Seminarziele sind:

  • Kenntnisse von relevanten Normen, Regeln und Vorschriften
  • Mögliche Gefahren sicher erkennen und alle Schutzmaßnahmen umzusetzen
  • HV-Systeme spannungsfrei zu schalten
  • Selbst Arbeiten an HV-Komponenten durchzuführen
  • Dritte unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter ihrer Aufsicht durchzuführen und zu bedienen
  • Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und Baumaschinentechnik

Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen/innen, Servicetechniker/innen, Meister/innen) der Land- und Baumaschinen Betriebe

Allgemeine Arbeiten an Fahrzeugen und Maschinen mit HV-Systemen können von allen Mitarbeitenden in Land- und Baumaschinen-Werkstätten durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung (siehe Teilnahmevoraussetzungen) haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an HV-Systemen qualifiziert wurden, also Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinen-Branche sind.

In fünf Tagesmodulen werden in 46 UE (inkl. Prüfung) Theorie und Praxis vermittelt.

  • Elektrotechnische Grundkenntnisse
  • Alternative Kraftstoffe und Antriebe
  • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
  • Aufbau, Funktion HV-Fahrzeuge und Komponenten
  • Elektrische Gefährdungen / Erste Hilfe
  • Fachverantwortung, Normen und Gesetze
  • Schutz vor Körperdurchströmung, Störlichtbögen
  • Gefährdungsanalyse, allgemeine Sicherheitsregeln
  • Praktische Übungen und Demonstrationen
  • Arbeiten an HV Fahrzeugen und -Systemen
  • Nachweis der Berufsausbildung (z.B. Gesellen- oder Meisterbrief) in der Land- und Baumaschinentechnik oder
  • Nachweis der Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf und langjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) im LandBauTechnik-Bereich und
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung entsprechend G25 (nicht älter als 3 Jahre) und
  • Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung, nicht älter als 2 Jahre) und
  • Nachweis Mindestalter 18 Jahre

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine zweitägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.